Es ist nicht gerade eine Sensation, die das Oberlandesgericht Jena ganz knapp vor dem 1. April verkündete. Bei der Erfassung des historischen Bibliotheksbestandes stießen die Mitarbeiter auf eine Dissertation, die weniger wegen ihres wissenschaftlichen Wertes interessant ist. Die Vormerkung aus § 1179 BGB und ihre Wirkungen hatte Kurt Tucholsky zum Verfasser, und ihre Entstehungsgeschichte war nicht gerade ein Ruhmesblatt für den Mann mit den 5 PS und dem fehlenden Studienelan. Nun ist in Jena also ein weiteres Exemplar dieser Arbeit aufgetaucht.
Das Gericht freut sich über den »tollen Fund«. Von den Pflichtexemplaren, die Tucholsky damals drucken ließ, sind nur noch wenige erhalten:
Die in den Beständen der Historischen OLG-Bibliothek gefundene Dissertation des berühmten Publizisten und Schriftstellers ist eine echte Rarität. Sie ist in keiner anderen Thüringer Bibliothek nachgewiesen; auch nicht im Buchbestand der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Im Bereich des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV), in dem neben den Bibliotheken Thüringens die Bibliotheken des Saarlandes, Niedersachsens, Berlins, Bremens, Hamburgs, Schleswig-Holsteins, Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts ihre Bestände erfassen, liegt die Dissertation nur in den Universitätsbibliotheken Göttingen, Hamburg und Osnabrück sowie in der Staatsbibliothek Berlin vor.
Hinzu kommen noch zwei Exemplare im Deutschen Literaturarchiv in Marbach, so das es zusammen nun sieben davon geben dürfte. Aber ganz gleich wie viele davon noch auftauchen: Lesbarer wird der Text dadurch nicht.
Dieser Dissertation ist jetzt auch nicht mehr zum lesen da, sondern zum sammeln. Ich habe (seit 2001) ein Exemplar in meiner KT-Sammlung.