Wenn der Frankfurter Richter Heinrich Gehrke aus seinem Berufsleben erzählt, darf ein Hinweis auf einen aufsehenerregenden Fall von 1989 nicht fehlen. Damals hatte Gehrke entschieden, dass das Zitieren des Tucholsky-Satzes „Soldaten sind Mörder“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Drohbriefe an den Richter folgten. Vor wenigen Tagen hat Gehrke, inzwischen pensioniert, sich noch einmal an diese Zeit erinnert. Die „Frankfurter Neue Presse“ war dabei:
Und nicht selten geriet er in der Öffentlichkeit selbst in die Rolle des Angeklagten. So auch beim so genannten Soldatenurteil vor mittlerweile genau 16 Jahren, in dem er das Grundrecht auf persönliche Meinungsfreiheit so weit fasste, dass er auch das Führen des Tucholsky-Zitates «Alle Soldaten sind Mörder» einschloss. Heute, sagt Gehrke, würde er dieses Urteil nach dem Irak-Krieg weitaus radikaler formulieren.
Abgesehen davon, dass Tucholsky wohl mit Bedacht nicht „Alle Soldaten sind Mörder“ geschrieben hat, meint die „Neue Presse“ mit dem letzten Satz vermutlich, dass Gehrke, wenn er das Urteil heute noch einmal zu begründen hätte, das Recht auf Meinungsfreiheit noch stärker herausstellen würde.
Dürfte man bei Gehrke demnach heute ungestraft sagen, dass auch bestimmte Politiker Mörder seien?