In der Debatte um die umstrittenen Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung Jyllands-Posten ist es wirklich nicht mehr so einfach, den Überblick zu bewahren. Die einen drucken die Karikaturen nach, um für die Pressefreiheit einzutreten, die anderen kritisieren den Abdruck als Missbrauch eben dieser Freiheit und als reine Marketing-Aktion. Kein Wunder natürlich, dass hier und da der Hinweis auf das Diktum Tucholskys auftaucht, wonach Satire „alles“ darf. Da sich nach der Lektüre von „Was darf die Satire?“ die Frage stellt, was die Mohammed-Karikaturen mit derselben zu haben, soll hier der Blick auf einen Text Tucholsky gerichtet werden, der sich stärker mit der Verwendung religiöser Symbole in der Kunst beschäftigt.
Dieser Text zeigt, dass man im Deutschland des Jahres 1929 nicht besonders tolerant war, was die Meinungsfreiheit in religiösen Dingen betraf. In „Die Begründung“ kritisierte Tucholsky ein Urteil gegen George Grosz, der aufgrund einer Christus-Darstellung wegen Gotteslästerung verurteilt worden war. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass Grosz eine Einrichtung der christlichen Kirche, die Christusverehrung, angegriffen habe:
Denn richtete sich in den beiden vorgenannten Zeichnungen die Satire des Künstlers gegen einzelne Diener der christlichen Kirche und gegen den Gottesbegriff des ›heiligen Geistes‹, so ist hier in Bild 10 unverkennbar Christus selbst als Träger und Symbol jenes christlichen Glaubens, der bereits in den Zeichnungen 2 und 9 ironisiert wurde, das Angriffsobjekt.
Tucholsky lehnt den Versuch der Kirche, religiöse Gefühle mit Hilfe staatlicher Justiz schützen zu lassen, entscheiden ab. Sein Resümee:
Gegen eine solche unzureichende Begründung aber ist zu sagen, daß die Kirche unsre Gefühle verletzt; daß die aggressive Politik der Katholiken in Bayern und anderswo geeignet ist, unser Empfinden zu verletzen. Dieser Schutz der Kirche ist ein Angriff auf uns.
Grosz wurde nach einem mehrjährigen Berufungsverfahren schließlich vom Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochen.
Nachtrag 4.2.2006: Heribert Prantl nimmt in der Süddeutschen den Fall George Grosz als Beispiel dafür, wie in der Geschichte um das gerungen wird, „was Kunst darf und was nicht“.
[…] Karikaturenstreit und kein Ende. Tucholskys Diktum, wonach Satire "alles" dürfe, wird von vielen Kommentatoren zum Aufhänger genommen, sich mit den möglichen Auswirkungen der Debatte auf Kunst- und Pressefreiheit auseinanderzusetzen. Die Nachrichtenagentur dpa verbreitete einen historischen Abriss über Streitfälle zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten vor deutschen Gerichten. Darin heißt es: Was Kurt Tucholsky 1919 über die Satire geschrieben hat, gilt auch für die Karikatur: «Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht.» Die Schlussfolgerung des Schriftstellers und promovierten Juristen – Satire dürfe alles – würden deutsche Richter allerdings nicht unterschreiben. […]
Glaubenskrieger
Nach langem hin- und her überlegen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Karikaturen doch veröffentlicht werden müssen, im Interesse der freien Meinungsbildung:
Ich hoffe, dass ich jetzt nicht in den Fokus von Karikaturisten, Journalisten …
[…] Die Welt blickt heute aus gegebenem Anlass auf die Geschichte juristsch verfolgter Gotteslästerung in Deutschland zurück. Autor Uwe Wittstock weist zu Beginn seines Textes darauf hin, dass die liberalen europäischen Traditionen längst nicht so tief verwurzelt seien, wie von vielen geglaubt werde. Seine Reihe von Beispielen, die diese These belegen sollen, führt von Heinrich Heine über Oskar Panizza bis George Grosz, auf dessen Fall sich Tucholsky in dem Text "Die Begründung" bezog. Doch der Fall Grosz sei nicht der einzige derartige Fall in der Weimarer Republik gewesen: Kurt Tucholsky mußte sich vor Gericht wegen eines angeblich gotteslästerlichen Gedichtes verantworten, Franz Masareel wegen der Holzschnittfolge "Die Kirche", Kurt Weill wegen einer religionskritischen Oper. Carl Einstein wurde für "Die schlimme Botschaft", eine Parodie auf die christliche Passionsgeschichte, trotz 14 Verteidigungs-Gutachten – darunter eines von Thomas Mann – mit seinem Verleger Ernst Rowohlt zu Geldstrafen oder mehrwöchiger Haft verurteilt. […]