Viele Zeitungen erwähnten heute in ihren „Kalenderblättern“ die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995, wonach die Äußerung „Soldaten sind Mörder“ nicht strafbar sei, wenn sie als allgemeine Kritik am Kriegshandwerk verstanden werde. Damit zeigte die bundesdeutsche Justiz für den berühmten Satz Tucholskys ebenso viel Verständnis wie ein Berliner Gericht im Jahre 1932.