Manchen Zitaten, die Tucholsky zugeschrieben werden, sieht man es schon an der Nasenspitze an, dass da einiges am Original gedreht wurde. So auch bei einem Bonmot, das am Donnerstag von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ausgegraben wurde:
„Wenn zwei Verfassungsjuristen zufällig einmal derselben Meinung sind, ist mindestens einer von ihnen kein Jurist.“ Mit diesem Zitat des promovierten Juristen Kurt Tucholsky hat der Verfassungsrechtler Isensee am 9. Dezember 1982 in einer Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen im Bonner Bundeshaus seine Stellungnahme zur Herbeiführung von Neuwahlen auf dem Weg einer „verlorenen“ Vertrauensabstimmung eingeleitet.
Georg Paul Hefty: „Wieder aktuell“, in: FAZ, 9.6.2005, S. 12
An dem Zitat erscheint einiges merkwürdig. Zwar hatte die Weimarer Republik immerhin eine Verfassung, aber kein Reichsverfassungsgericht, das strittige Fälle hätte klären können. Außerdem wurden die Juristen, die sich mit Fragen der Verfassung beschäftigten, damals meist Staatsrechtler genannt. Stilistisch wirkt das Zitat außerdem etwas überladen, die Wörter „zufällig“ und „mindestens“ kann man sich schenken. Der Verdacht liegt somit nahe, dass da jemand, natürlich ein Verfassungsrechtler, sich seinen Tucholsky ein wenig zurechtgebogen hat. Was im vorliegenden Fall besonders einfach ist, da der genannte Beruf durch einen beliebig anderen ersetzt werden kann. Allerdings lässt sich natürlich nur unter Juristen damit renommieren, dass der Dr. iur. Tucholsky diesen Satz geprägt hat.
Welche Berufsgruppe steht nun im Original?
Der Professor: An der Blase haben Sie nichts. Eine ganz leichte Leberschwellung ist allerdings vorhanden …
Der Zeisig: Das sagte mir Doktor Bullett auch …
Dem Professor macht auf einmal die ganze Diagnose keinen Spaß mehr. Auch! Was heißt: auch? Wenn zwei Ärzte derselben Meinung sind, dann ist einer davon überhaupt kein Arzt.
Kaspar Hauser: „Der kranke Zeisig“, in: Die Weltbühne, 21.10.1930, S. 617